Rechtsprechung
LG Arnsberg, 12.02.2008 - 5 S 111/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen die Pflicht zur Schadensgeringhaltung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs zum Unfallersatztarif
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 18.07.2007 - 14 C 49/07
- LG Arnsberg, 12.02.2008 - 5 S 111/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Arnsberg, 12.02.2008 - 5 S 111/07
Hierfür hat der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Kenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, VI ZR 9/05). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Arnsberg, 12.02.2008 - 5 S 111/07
Ein höherer Tarif kann gerechtfertigt sein, soweit Besonderheiten mit Rücksicht auf die Unfallsituation einem gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, da sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, VersR 2006, 564).
- AG Arnsberg, 09.03.2009 - 3 C 26/09 Vielmehr können nur die "üblichen" Mietwagenkosten erstattet verlangt werden (…vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 17.06.2008, I - 5 S 163/07 und Urt. v 22.01.2008, 5 S 111/07).
- AG Arnsberg, 28.01.2009 - 3 C 224/08 Vielmehr können nur die "üblichen" Mietwagenkosten erstattet verlangt werden (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 17.06.2008, I - 5 S 163/07 und Urt. v 22.01.2008, 5 S 111/07).